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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Apotheken

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Fidia Pharma GmbH

Opladener Straße 149

40789 Monheim am Rhein

1.  Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Lieferungen und Leistungen von Fidia an Apotheken und vergleichbare zum Bezug der jeweiligen Produkte berechtigte Unternehmen.

Fidia schließt auf Grundlage dieser AGB ausschließlich Verträge mit Unternehmern. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Fidia in Textform Vertragsbestandteil.

2.  Vertragsschluss

Angebote von Fidia sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Vertragsangebote dar und können durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Auslieferung angenommen werden.

3.  Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen frei Haus.

Der Mindestbestellwert beträgt 170,00 EUR netto. Bei Unterschreitung wird ein Mindermengenaufschlag von 19 € auf den Netto-Warenwert berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig.

Bei vereinbartem und von Fidia akzeptiertem SEPA-Lastschriftmandat gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.  Lieferung und Lagerung

Die Apotheke gewährleistet ab Übernahme die Einhaltung der jeweils für das Produkt geltenden Lagerungs-, Temperatur- und sonstigen Qualitätsanforderungen.

Fidia kann geeignete Logistikdienstleister einsetzen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie der Apotheke zumutbar sind.

5.  Restlaufzeit

Produkte mit Verfalls- oder Mindesthaltbarkeitsdatum werden grundsätzlich mit mindestens zwölf Monaten Restlaufzeit ausgeliefert.

Eine kürzere Restlaufzeit kann nach vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung der Apotheke vereinbart werden.

Wurde die kürzere Laufzeit vor Lieferung ausdrücklich akzeptiert, begründet sie allein keinen Mangel und keinen späteren Rücknahmeanspruch.

6.  Untersuchung und Beanstandung

Die Apotheke hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

Zu prüfen sind insbesondere Beschädigungen der Behältnisse bzw. Verpackungen sowie die Übereinstimmung der Lieferung mit der Bestellung.

Erkennbare Mängel, Minderlieferungen und Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung anzuzeigen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Soweit § 377 HGB anwendbar ist, bleiben dessen Anforderungen unberührt.

7.  Transportschäden

Sichtbare Transportschäden sollen bei Übernahme gegenüber dem Zusteller dokumentiert werden. Eine Retoure wegen eines Transportschadens bedarf der vorherigen Anmeldung bei Fidia.

Fidia kann Fotos der beschädigten Ware einschließlich Original-Versandkarton verlangen. Lieferschein-und Paketnummer sind anzugeben, soweit vorhanden.

8.  Freiwillige Retouren unmittelbar von Fidia bezogener Ware

Ein allgemeines Rückgaberecht für mangelfreie Ware besteht nicht.

Unmittelbar bei Fidia gekaufte mangelfreie Ware kann jedoch nach Maßgabe dieser freiwilligen Retourenregelung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Lieferung zur Prüfung auf Rücknahme angemeldet werden.

Die Retoure muss vorab mit Fidia abgestimmt werden. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich durch eine von Fidia beauftragte Abholung.

Bis zur Abholung muss die Ware unter Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerungsbedingungen aufbewahrt und in einem festen Umkarton schlag- und bruchsicher bereitgestellt werden.

Der Bezug unmittelbar von Fidia ist insbesondere durch Rechnung oder Lieferschein nachzuweisen. Das Fidia-Formular „Retourenanmeldung“ ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben beizufügen.

Voraussetzung ist ferner, dass die Ware verkehrsfähig ist, sich in ungeöffneten Originalbehältnissen und ordnungsgemäßem Zustand befindet, mindestens sechs Monate Restlaufzeit aufweist, die vorgeschriebenen Lagerungsbedingungen eingehalten wurden und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Qualität, Sicherheit oder Verkehrsfähigkeit im Verantwortungsbereich der Apotheke bestehen.

Beschädigte, beschriftete, mit Fremdetiketten versehene, unvollständige oder verfallene Ware sowie Ware mit ungeklärter oder nicht übereinstimmender Chargenidentität ist von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.

Bei Produkten mit besonderen Temperaturanforderungen kann Fidia geeignete Nachweise über die Einhaltung der Lagerungsbedingungen verlangen.

9.  Über den Großhandel bezogene Ware

Ware, die die Apotheke nicht unmittelbar von Fidia, sondern über einen pharmazeutischen Großhändler bezogen hat, ist grundsätzlich über den jeweiligen Großhändler zu retournieren.

Für solche Waren besteht gegenüber Fidia kein unmittelbarer Anspruch der Apotheke auf freiwillige Rücknahme oder Gutschrift, soweit Fidia im konkreten Fall nichts anderes erklärt.

Gesetzliche Ansprüche sowie besondere Regelungen im Falle eines Produktrückrufs bleiben hiervon unberührt.

10.  Auslistung, Streichung und Marktrücknahme

Bei Einstellung oder Streichung eines unmittelbar von Fidia bezogenen Artikels oder einer Packungsgröße, Aufhebung der Zulassung oder vergleichbarer dauerhafter Außer-Verkehr-Bringung durch Fidia kann die betroffene Ware nach vorheriger Abstimmung zurückgenommen und gutgeschrieben werden.

Die Rückgabe ist grundsätzlich innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Auslistung bzw. Maßnahme anzumelden.

Die Gutschrift erfolgt nach Prüfung grundsätzlich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Einkaufspreises unter Berücksichtigung gewährter Preisnachlässe.

Über den Großhandel bezogene Ware ist entsprechend Ziffer 9 über den jeweiligen Großhandel abzuwickeln.

11.  Rückrufe

Bei behördlich angeordneten oder von Fidia veranlassten Produktrückrufen gelten die für den jeweiligen Rückruf bekanntgegebenen besonderen Anweisungen. Diese gehen den allgemeinen Retourenbestimmungen vor.

12.  Gutschriften

Nach ordnungsgemäßem Eingang und erfolgreicher Prüfung einer zulässigen Retoure erfolgt die Gutschrift auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Kaufpreises unter Berücksichtigung sämtlicher gewährter Rabatte, Skonti und sonstiger Preisnachlässe.

Die bloße Übersendung oder Annahme einer Ware begründet keinen Anspruch auf Gutschrift.

Nicht den Retourenbestimmungen entsprechende Ware kann zurückgewiesen werden. Soweit rechtlich zulässig, kann sie nach entsprechender Prüfung der Vernichtung zugeführt werden. Auf Wunsch stellt Fidia eine Vernichtungserklärung aus.

13.  Mängelrechte

Für mangelhafte Ware gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit wirksam nichts Abweichendes vereinbart wurde. Fidia ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

14.  Haftung

Fidia haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in den von Fidia zu verantwortenden Prozessen und Abläufen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende arzneimittelrechtliche Haftungsbestimmungen, bleiben unberührt.

15.  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von Fidia.

16.  Höhere Gewalt

Nicht von Fidia zu vertretende Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Fidia verlängern betroffene Lieferfristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17.  Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

18.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.

Fidia bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

19.  Geltungsbereich und Abwehrklausel

Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

20.  Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: September 2026