Retouren-Regelung
Unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte haben Sie die Möglichkeit, von uns unmittelbar gekaufte Ware innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung von Fidia Pharma GmbH (FPG), zur Gutschrift an uns zurückzugeben. Diese Regelung betrifft Retouren auf Verlangen des Käufers.
1. Prüfungspflicht und Anzeigepflicht: Beanstandungen
1.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel (darunter fällt auch eine Minderlieferung oder Packungen, deren Chargennummer nicht der in der Packung befindlichen Ware entspricht) oder Falschlieferung zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
1.2. Die Untersuchungs- und Anzeigepflicht betrifft insbesondere folgende Punkte:
– Beschädigung der Behältnisse.
– Übereinstimmung der Lieferung mit der Bestellung.
1.3. Der gewerbliche Käufer hat den Mangel spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung anzuzeigen.
1.4. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware hinsichtlich eines Mangels (oder einer Minderlieferung) als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
1.5. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
1.6. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
1.7. Falls Ware retourniert werden soll, die vor Ablieferung durch Fidia einen Transportschaden erlitten hat, ist dies nur nach ordnungsgemäßer Anzeige sowie telefonischer Anmeldung der Retoure und Übersendung von Fotos der beschädigten Ware INKLUSIVE des Original-Versandkartons zulässig. Mängelanzeigen haben unter Angabe der Lieferscheinnummer und der Nummer des Pakets zu erfolgen, in welchem der offene oder verdeckte Transportschaden aufgetreten ist.
2. Allgemeine Voraussetzungen für die Bearbeitung von Retouren
Eine gemäß der guten Vertriebspraxis erforderliche Risikobewertung macht für den Transport unserer Produkte ein Temperaturmonitoring inklusive Temperaturmessungen während des Transports erforderlich. Die Rücknahme erfolgt aus diesem Grund generell nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit unserer zuständigen Abteilung (Tel. 02173 / 8954 444) und durch eine von uns beauftragte Abholung.
2.1. Die Retouren sind dazu, solange von Fidia keine andere Weisung erfolgt, in einem festen Umkarton, schlag- und bruchsicher (d.h. keine Versandtasche!) zu verpacken und termingerecht zur Abholung bereitzustellen.
2.2. Voraussetzung für alle Rückgaben ist, dass:
– der Zurückgebende durch Geschäftsunterlagen wie Lieferscheine oder Rechnungen belegt, dass er sie von Fidia bezogen hat.
– der Zurückgebende das Formular “Retourenanmeldung“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Retourenpaket beilegt.,
– bei Retourenlieferungen durch den Käufer, dass der Nachweis eines risikobasierten lückenlosen Temperaturmonitorings erbracht wird.
2.3. In Bezug auf Ware, die bei Ablieferung durch Fidia mangelfrei war oder nach Punkt 1 dieser Regelung als genehmigt gilt, ist eine Rückgabe der Waren zusätzlich zu den unter 2.2. geschilderten Voraussetzungen nur zulässig, wenn diese durch FPG wieder in ihre zum Verkauf bestimmten Bestände aufgenommen werden darf. Dies setzt neben den in Punkt 1.2. genannten Punkten insbesondere voraus, dass:
– der Zurückgebende schriftlich versichert, dass es sich um verkehrsfähige Waren handelt,
– sie sich in den Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßen Zustand befinden,
– sie mindestens noch sechs Monate Haltbarkeitsdauer haben,
– keine Anhaltspunkte für eine fehlende Verkehrsfähigkeit bestehen, die ihren Grund in der Sphäre des Käufers haben, wobei die Art der Waren, die erforderlichen Lagerungsbedingungen und der seit der Auslieferung verstrichene Zeitraum zu berücksichtigen ist. Dies gilt insbesondere für Waren mit besonderen Anforderungen an die Lagerungsbedingungen,
– Keine beschädigte Ware, keine mit Fremdetiketten versehene oder beschriftete Ware, keine unvollständigen Packungen, keine verfallene Ware, keine Packungen, deren Chargennummer nicht der in der Packung befindlichen Ware entspricht.
3. Gutschrift einer Retoure
3.1. Bei Beachtung aller Voraussetzungen dieser Retourenregelung erfolgt die Gutschrift nach Retoureneingang und Prüfung unter Abzug aller gewährten Preisnachlässe auf Basis des tatsächlich gezahlten Kaufpreises.
3.2. Für Retouren von Waren, die dieser Regelung nicht entsprechen, übernehmen wir keinerlei Haftung und diese unterliegen, nach vorheriger Prüfung, möglicherweise einer Bearbeitungsgebühr. Auch kann aus einer Rücksendung kein Rechtsanspruch auf eine Kostenerstattung abgeleitet werden. Wir sind berechtigt, entweder die Annahme solcher Retouren zu verweigern oder die Ware ersatzlos zu vernichten. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine entsprechende Vernichtungserklärung.
Stand: September 2021
Revision2 / Version 3