Fidia Pharma GmbH
Opladener Straße 149
40789 Monheim am Rhein
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Fidia und pharmazeutischen Großhändlern sowie sonstigen Unternehmen, die Produkte von Fidia im Rahmen einer entsprechenden Berechtigung gewerbsmäßig weitervertreiben.
Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Fidia in Textform.
Zwingende arzneimittel-, medizinprodukte-, qualitäts- und großhandelsrechtliche Vorschriften sowie die jeweils anwendbaren Anforderungen der Guten Vertriebspraxis (Good Distribution Practice, nachfolgend “GDP”) bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss
Angebote von Fidia sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Bestellungen stellen verbindliche Vertragsangebote dar. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Auslieferung erfolgen.
Fidia ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen frei Haus, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.
Der Mindestbestellwert beträgt 170,00 EUR netto. Bei Unterschreitung wird ein Mindermengenaufschlag von 19,00 € berechnet. Rechnungen sind, wenn nicht anders verhandelt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig.Bei vereinbartem und von Fidia akzeptiertem SEPA-Lastschriftmandat gilt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Lieferung und regulatorische Anforderungen
Der Großhändler gewährleistet, dass sämtliche für Bezug, Lagerung, Transport und Vertrieb der jeweiligen Produkte erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und sonstigen Voraussetzungen vorliegen und aufrechterhalten werden.
Die Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren gesetzlichen Anforderungen sowie bei Arzneimitteln insbesondere die Anforderungen der GDP.
Der Kunde gewährleistet nach Übernahme die Einhaltung sämtlicher produktspezifischer Lagerungs-, Transport- und Temperaturbedingungen sowie eine ordnungsgemäße Rückverfolgbarkeit.
5. Restlaufzeit
Produkte mit Verfalls- oder Mindesthaltbarkeitsdatum werden grundsätzlich mit mindestens zwölf Monaten Restlaufzeit ausgeliefert.
Kürzere Restlaufzeiten können nach vorheriger Information und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vereinbart werden.
Eine vereinbarungsgemäß akzeptierte kürzere Restlaufzeit stellt für sich genommen keinen Mangel dar.
6. Untersuchung und Beanstandungen
Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Ablieferung entsprechend den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu untersuchen.
Zu prüfen sind insbesondere Unversehrtheit der Behältnisse und Verpackungen, Übereinstimmung mit der Bestellung, Menge und Identität der Produkte sowie erkennbare Transport- oder sonstige Schäden.
Erkennbare Mängel, Minder- und Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 377 HGB bleibt unberührt.
7. Transportschäden
Sichtbare Beschädigungen sind nach Möglichkeit unmittelbar gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren.
Retouren wegen Transportschäden bedürfen der vorherigen Anmeldung bei Fidia. Auf Anforderung sind Fotos der beschädigten Ware einschließlich Original-Versandkarton sowie Lieferschein- und Paketnummer vorzulegen.
8. Retouren
Retouren sind vorab mit Fidia abzustimmen. Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich durch eine von Fidia veranlasste Abholung oder auf einem von Fidia ausdrücklich genehmigten Transportweg.
Der Großhändler hat bei einer von ihm durchgeführten Rücksendung ein den gesetzlichen und GDP-Anforderungen entsprechendes, risikobasiertes und lückenlos dokumentiertes Temperaturmonitoring sicherzustellen, soweit dies für die betroffenen Produkte erforderlich ist.
Retouren müssen schlag- und bruchsicher in geeigneten festen Umkartons verpackt werden.
Der Kunde muss durch Rechnung, Lieferschein oder vergleichbare Geschäftsunterlagen nachweisen können, dass die Ware von Fidia bezogen wurde. Das jeweils vorgesehene Retourenformular ist vollständig auszufüllen.
Eine Wiederaufnahme zurückgenommener Produkte in den verkaufsfähigen Bestand erfolgt ausschließlich nach Prüfung und Freigabe durch Fidia und nur, soweit sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Insbesondere müssen die Produkte ungeöffnet, unbeschädigt, verkehrsfähig und ordnungsgemäß gelagert und transportiert worden sein. Produkte mit beschädigten Verpackungen, Fremdetiketten, Beschriftungen, unvollständigen Packungen, überschrittenem Verfallsdatum oder ungeklärter Chargenidentität können zurückgewiesen werden.
9. Auslistung, Zulassungsaufhebung und Marktrücknahme
Bei Einstellung oder Streichung eines Artikels oder einer Packungsgröße, Aufhebung der Zulassung oder vergleichbarer von Fidia veranlasster dauerhafter Außer-Verkehr-Bringung kann die betroffene, unmittelbar von Fidia bezogene und ordnungsgemäß gelagerte Ware nach vorheriger Abstimmung zurückgenommen werden.
Soweit von Fidia für den konkreten Fall nichts Abweichendes mitgeteilt wird, ist die Rücknahme innerhalb von einem Monat nach der entsprechenden Mitteilung bzw. Auslistung anzumelden.
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Gutschrift grundsätzlich auf Basis des tatsächlich für die betroffene Ware gezahlten Einkaufspreises unter Berücksichtigung gewährter Preisnachlässe.
Gesetzliche oder behördlich angeordnete Rückrufmaßnahmen bleiben unberührt und haben Vorrang.
10. Verfallware
Eine allgemeine Verpflichtung von Fidia zur Rücknahme von aufgrund gewöhnlichen Lagerumschlags beim Großhändler verfallener oder kurz vor dem Verfall stehender Ware besteht nicht, soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Hat Fidia entgegen Ziffer 5 ohne vorherige Zustimmung des Kunden Ware mit weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit ausgeliefert, kann der Kunde nach Abstimmung mit Fidia Rücknahme, Austausch oder Gutschrift verlangen, soweit nicht aufgrund der konkreten Produktart oder einer Individualvereinbarung etwas anderes gilt.
11. Falsche Lagerung
Ware, deren Qualität oder Verkehrsfähigkeit aufgrund nicht ordnungsgemäßer Lagerung, Beförderung oder Handhabung im Verantwortungsbereich des Kunden beeinträchtigt wurde oder bei der die Einhaltung vorgeschriebener Bedingungen nicht ausreichend nachgewiesen werden kann, ist von freiwilliger Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen.
12. Gutschriften
Gutschriften erfolgen nach Eingang, Prüfung und Freigabe der Retoure grundsätzlich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Einkaufspreises unter Berücksichtigung sämtlicher Rabatte, Skonti und sonstiger Preisnachlässe.
Die Entgegennahme einer Retoure stellt für sich genommen keine Anerkennung eines Erstattungs- oder Gutschriftanspruchs dar.
13. Rückrufe
Der Großhändler hat ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Rückruf- und Rückverfolgbarkeitssystem vorzuhalten.
Im Rückruffall hat er den Weisungen von Fidia und gegebenenfalls zuständiger Behörden unverzüglich Folge zu leisten und Fidia bei Rückverfolgung, Sperrung und Rückführung betroffener Produkte angemessen zu unterstützen.
14. Mängelrechte
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt wurde. Fidia ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
15. Haftung
Fidia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit durch Fidia zu verantwortende Prozesse und Abläufe sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, bleibt unberührt.
16. Eigentumsvorbehalt
Fidia behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der offenen Forderungen von Fidia an Fidia ab; Fidia nimmt die Abtretung an.
Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange Fidia diese Ermächtigung nicht aus berechtigtem Anlass widerruft.
17. Höhere Gewalt
Nicht von Fidia zu vertretende Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verlängern betroffene Lieferfristen angemessen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand.
Fidia kann Ansprüche daneben am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen.
19. Geltungsbereich und Abwehrklausel
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
20. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026